Lithium-Metall-, Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien und Ausrstungen mit solchen Zellen und Batterien, die zur Entsorgung oder zum Recycling befrdert werden und die mit oder ohne andere Batterien verpackt sind, die keine Lithiumbatterien oder Natrium-Ionen-Batterien sind, drfen gem Verpackungsanweisung P 909 des Unterabschnitts 4.1.4.1 des ADR verpackt sein.

Diese Zellen und Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7.1 a) bis g) bzw. 2.2.9.1.7.2 a) bis f).

Die Versandstcke mssen mit der Aufschrift "LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG", "NATRIUM-IONEN-BATTERIEN ZUR ENTSORGUNG", "LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING" bzw. "NATRIUM-IONEN-BATTERIEN ZUM RECYCLING" gekennzeichnet sein.

Batterien, bei denen eine Beschdigung oder ein Defekt festgestellt wurde, mssen in bereinstimmung mit Sondervorschrift 376 befrdert werden.